b) Die Beschwerdeführerin hat mit ihrem Angebot beim Los 4 den zweiten Platz erreicht; gemäss Zuschlagsverfügung wurde ihr Angebot mit 363.5 Punkte bewertet, womit sie nur knapp hinter demjenigen der Beschwerdegegnerin lag, welches 377.4 Punkte erhielt. Die Beschwerdeführerin hat damit eine realistische Chance, mit ihrem Angebot zum Zuge zu kommen, wenn sie mit ihrer Beschwerde obsiegt. Sie hat deshalb ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung der Zuschlagsverfügung. Die Beschwerde ist innert der zehntägigen Rechtsmittelfrist eingereicht und innert der vom Rechtsamt angesetzten Nachfrist verbessert worden.3 Sie enthält einen Antrag und eine Begründung.