4. Mit Zwischenverfügung vom 3. Mai 2018 erteilte das Rechtsamt der BVE der Beschwerde die aufschiebende Wirkung. Gleichzeitig hiess das Rechtsamt das Akteneinsichtsgesuch der Beschwerdeführerin insofern gut, als dass es ihr Einsicht in die anonymisierten Auswertungsunterlagen der Vergabestelle zu den Losen 4 und 6 gewährte. Bezüglich der Offerte der Beschwerdegegnerin wurde das Akteneinsichtsgesuch der Beschwerdeführerin abgewiesen.