3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte einen Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Hinsichtlich des Antrags, es sei der Vergabestelle vorsorglich der Vertragsabschluss zu verbieten, führte das Rechtsamt mit Verfügung vom 28. März 2018 aus, aufgrund des eingereichten Gesuchs um 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191). RA Nr. 130/2018/5 3