Eventuell seien die Zuschlagsverfügungen betreffend die Lose 4 und 6 aufzuheben, und die Sache sei zur Neubeurteilung an den Beschwerdegegner 1 [hier: die Vorinstanz] zurückzuweisen. 2. Der vorliegenden Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen, und dem Beschwerdegegner 1 [hier: der Vorinstanz] sei vorsorglich zu verbieten, bis zur rechtskräftigen Erledigung der vorliegenden Beschwerdesache einen Vertrag betreffend die Lose 4 und 6 abzuschliessen. 3. Der Beschwerdeführerin sei Einsicht in die Verfahrensakten (insbes.