ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Das Verwaltungsgericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde abgewiesen (VGE 2018/256 vom 20.3.2019). RA Nr. 130/2018/5 Bern, 2. August 2018 in der Beschwerdesache zwischen A.________ Beschwerdeführerin vertreten durch Herrn Rechtsanwalt B.________ und C.________ Beschwerdegegnerin sowie Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG), Zentrale Beschaffungsstelle, Reiterstrasse 11, 3011 Bern