Trotzdem kann festgehalten werden, dass die Vergabestelle die Berechnung des Subkriteriums "Projektleiter" in ihrer Stellungnahme vom 6. April 2018 nachvollziehbar darlegt und gestützt auf diese Berechnungen zu Recht auf die Punktezahl von 1.11 kam. Auch die Beschwerdeführerinnen reagierten auf diese Ausführungen – trotz der Gelegenheit zur Stellungnahme – nicht und legten damit nicht dar, was daran falsch sein sollte.