Ob dies zu Recht vorgebracht wird, kann aufgrund der nicht zu beanstandenden Benotung des Kriteriums "Teamorganisation" (E. 2) offen bleiben, da das Angebot der Beschwerdeführerinnen selbst bei Berücksichtigung dieser 0.028 Punkte noch schlechter bewertet wäre als das Angebot der Beschwerdegegnerin (4.37 im Vergleich zu 4.348). Trotzdem kann festgehalten werden, dass die Vergabestelle die Berechnung des Subkriteriums "Projektleiter" in ihrer Stellungnahme vom 6. April 2018 nachvollziehbar darlegt und gestützt auf diese Berechnungen zu Recht auf die Punktezahl von 1.11 kam.