a) Die Beschwerdeführerinnen rügen weiter eine falsche Berechnung ihres Angebots beim Subkriterium "Projektleiter". Statt dem Wert von 1.11 der Bewertungsübersicht ihres Angebots11 hätte ein Wert von 1.125 resultieren müssen. Ihre Berechnungen würden sodann eine Gesamtpunktzahl von 4.327 ergeben und damit gerundet einen Zehntel mehr als in der Bewertungsübersicht angegeben (4.32). Beim Zuschlagskriterium "Preis" seien 11 Vorakten pag. 218. RA Nr. 130/2018/4 8