Insgesamt ist die von der Vergabestelle vorgenommene Bewertung des Subkriteriums "Teamorganisation" beim Angebot der Beschwerdeführerinnen nicht zu beanstanden. So hat die Vergabestelle nachvollziehbar begründet, wieso die Beschwerdeführerinnen bei diesem Kriterium die Note 3 erhalten haben und damit die Anforderungen zwar erfüllt, nicht aber teilweise übertroffen haben.