wobei die Teilprojektleiter der drei Fachbereiche laufend und vollumfänglich über den Projektstand informiert würden. Eine etwas vertieftere Auseinandersetzung mit den Kommunikationswegen und der Koordination zwischen Projektleitung und Fachbereichen sowie zwischen den einzelnen Fachbereichen im Falle einer überschneidenden Aufgabenwahrung wäre angezeigt gewesen, zumal die Beschwerdeführerinnen als Bietergemeinschaft auftreten und jeder der drei Fachbereiche von jeweils einer Unternehmung der Bietergemeinschaft geleitet werden soll.