Die Begründung für die personelle Besetzung und die gewählte Organisation mit den drei Fachbereichen fehlt in der Beschreibung der Teamorganisation (Beilage C5) weitgehend. Einzig für den Projektleiter und seinen Stellvertreter wird kurz ausgeführt, dass diese auf langjährige Erfahrungen in der Bearbeitung von diversen UVB für Strassenprojekte zurückgreifen könnten und der Stellvertreter ausserdem im Lärmschutz tätig sei. Weiter haben die Beschwerdeführerinnen in dieser Beilage nur sehr kurz und eher oberflächlich begründet, wie sie die Koordination zwischen den einzelnen Fachbereichen wahrnehmen werden.