So fehlt im Organigramm der Beschwerdeführerinnen – im Unterschied etwa zu demjenigen der Beschwerdegegnerin – in gewissen Umweltbereichen eine Stellvertretung. Die in den Ausschreibungsunterlagen verlangte Sicherstellung der erforderlichen Ressourcen ist damit nicht im gleichen Umfang gewährleistet wie bei den drei Offerten, die bei diesem Subkriterium um eine Note besser bewertet wurden. Die Begründung für die personelle Besetzung und die gewählte Organisation mit den drei Fachbereichen fehlt in der Beschreibung der Teamorganisation (Beilage C5) weitgehend.