e) Die den Beschwerdeführerinnen für das Subkriterium "Teamorganisation" vergebene Note 3 bedeutet, dass deren Angebot in diesem Bereich genügend ist und die Anforderungen grundsätzlich erfüllt. Es ist nachvollziehbar, dass das Angebot der Beschwerdeführerinnen diesbezüglich nicht besser benotet wurde. So fehlt im Organigramm der Beschwerdeführerinnen – im Unterschied etwa zu demjenigen der Beschwerdegegnerin – in gewissen Umweltbereichen eine Stellvertretung.