Die von den Beschwerdeführerinnen genannten Personallisten seien daher nicht Gegenstand der Bewertung dieses Subkriteriums gewesen. Die Note 3 rechtfertige sich auch, weil die Beschwerdeführerinnen in verschiedenen Umweltbereichen und insbesondere im sehr relevanten Bereich "Flora/Fauna/Lebensräume" keine personellen Redundanzen dargestellt habe. Nur drei Anbieterinnen hätten schliesslich bei diesem Subkriterium die Note 4 erhalten. Diese 7 Vorakten pag. 185. RA Nr. 130/2018/4 6