Die höhere Note 4 sei an Anbieterinnen vergeben worden, die zusätzlich die Koordinationsaufgaben dargestellt hätten und deren Ressourcen- bzw. Kompetenzverteilung zielführend gewesen sei. Die Beschwerdeführerinnen hätten die Note 4 nicht erreicht, weil in ihrer Darstellung die Kompetenzen, Verantwortlichkeiten und Stellvertretungen nur teilweise abgebildet worden seien. Die einzelnen Umweltbereiche seien zwar personell vollständig besetzt, jedoch fehle (auch mit Bezug auf den Projektleiter und den Projektleiter Stv.) eine Begründung für die personelle Besetzung.