b) Demzufolge erzielt das Angebot der Beschwerdeführerin die beste Bewertung resp. stellt das wirtschaftlich günstigste Angebot für das Projekt "D.________brücke" dar. Dementsprechend erweist sich die Beschwerde insgesamt als begründet und ist daher gutzuheissen. Der Zuschlag für die D.________brücke; SIA-Teilphasen Nr. 32 und 33 an die Beschwerdegegnerin ist aufzuheben und der Zuschlag ist der Beschwerdeführerin zu erteilen. c) Auf Grund dieses Ergebnisses erübrigt sich, zu überprüfen, ob die Vergabestelle auch bei der Bewertung der Zuschlagskriterien des Vorgehenskonzepts und PQM sowie bei der Präsentation der Angebote ihr Ermessen allenfalls überschritten haben könnte.