a) Auf Grund der Änderung der Bewertung des Angebots der Beschwerdegegnerin im Bereich der Referenzen von der Note 5 auf die Note 3 erhält die Beschwerdegegnerin beim Subkriterium Projektleiter insgesamt nur die Note 4.16. Unter Berücksichtigung der Gewichtung von 20 % ergibt dies 0.83 Punkte, resp. 0.16 Punkte weniger als bisher. Erfolgt eine Angleichung der beiden Angebote im Bereich der Teamorganisation und wird das Angebot der Beschwerdegegnerin anstatt mit der Note 4 mit der Note 3 bewertet, ergibt RA Nr. 130/2018/3 17