Die Schnittstellenbearbeitung und die Koordination mit dem anderen Los hat die Beschwerdeführerin demgegenüber sorgfältiger als die Beschwerdegegnerin beschrieben. Dementsprechend wären die beiden Angebote im Bereich der Teamorganisation, Bewertung der dargestellten Organisation und Sicherstellung der erforderlichen Ressourcen und Kompetenzen gleich zu bewerten gewesen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Vergabestelle das Angebot der Beschwerdeführerin als die Anforderungen nicht erfüllt und demgegenüber das Angebot der Beschwerdegegnerin als die Anforderungen teilweise übertroffen einstufte.