f) Der Vergleich der beiden Angebote ergibt insgesamt ein ebenbürtiges Bild: Im Bereich der Mandatsführung sind die beiden Angebote gleich und im Bereich der Darstellung der Fachspezifikation ebenfalls ähnlich zu bewerten. Auch weisen beide Teams durchschnittlich über langjährige Erfahrung aus. Einzelnen Personen, die in der Ausschreibung nicht explizit genannt sind, können bei der Gesamtbeurteilung nicht ins Gewicht fallen. Die Schnittstellenbearbeitung und die Koordination mit dem anderen Los hat die Beschwerdeführerin demgegenüber sorgfältiger als die Beschwerdegegnerin beschrieben.