Die Beschwerdegegnerin hat in ihrem Angebot einzig festgehalten, der Projektleiter sichere die Schnittstelle zum Bauherrn und zu den Nachbarlosen und wirke als Schaltstelle zu den Spezialisten des Bauherrn und dem Projektteam. In ihrem Angebot hat Beschwerdeführerin demgegenüber dargelegt, der Projektleiter sei insbesondere die Ansprechperson für das Mandat "D.________brücke" und für die Koordination mit dem Los "Neubaustrecke exkl. D.________brücke" sowie mit den externen Spezialisten des Bauherrn zuständig. Sie plane eine proaktive Schnittstellenbearbeitung. Die erforderlichen Dokumente seien frühzeitig zu koordinieren.