e) Im Übrigen hat die Vergabestelle bei der Beschwerdegegnerin die Koordination gegenüber weiteren Mandanten sowie die Bearbeitung der Schnittstellen kritisiert.24 Diesen Punkt hat die Vergabestelle bei der Beschwerdeführerin nicht hervorgehoben. Die Beschwerdegegnerin hat in ihrem Angebot einzig festgehalten, der Projektleiter sichere die Schnittstelle zum Bauherrn und zu den Nachbarlosen und wirke als Schaltstelle zu den Spezialisten des Bauherrn und dem Projektteam.