Die Beschwerdeführerin rügt, für die Fachspezialistin Statik seien keine Referenzen verlangt worden. Die von ihr eingesetzte Person sei sehr gut ausgebildet und weise mit der Mitarbeit bei acht grösseren Brückenprojekten auch eine grosse berufliche Erfahrung auf. Die Vergabestelle habe zudem gemäss den Ausschreibungsunterlagen zwar eine Personalliste aber nicht zwingend die Angabe der jeweiligen Berufserfahrung verlangt. Dementsprechend sei dieser Punkt nicht bewertbar.