Bei der Beurteilung der Statikerin sei die Berufserfahrung zwar nicht das einzige Qualitätskriterium. Es sei aber nicht zu beanstanden, dass bei ähnlicher Qualifikation die Dauer der Berufserfahrung bei der Bewertung eine Rolle spiele, auch wenn dieser Teilaspekt nicht schon in der Ausschreibung dargelegt worden sei. Demgegenüber wertete die Vergabestelle die grosse Erfahrung des Teams der Beschwerdegegnerin als positiv.