d) Schliesslich bemängelt die Vergabestelle beim Angebot der Beschwerdeführerin die geringe Erfahrung der Statikerin.23 Diese Fachspezialistin sei zwar keine Schlüsselperson, die Brückenstatik beinhalte aber die grundlegende Tätigkeit bei der Planung eines Brückenbauwerks. Daher sei es aus Sicht der Vergabestelle unabdingbar, dass diese Tätigkeit eine Person mit viel Erfahrung ausübe. Dies bestätige sich auch im Vergleich mit den Konkurrenzofferten, welche für die betroffene Tätigkeit Mitarbeiter mit 20 und mehr Jahren Berufserfahrung einsetzten. Bei der Beurteilung der Statikerin sei die Berufserfahrung zwar nicht das einzige Qualitätskriterium.