grundsätzlich andere Teamorganisationen mit unterschiedlichen Positionen gewählt haben. So hat die Beschwerdeführerin im Gegensatz zur Beschwerdegegnerin beispielsweise dafür die für die Statik verantwortliche Person namentlich erwähnt. Diese Position ist gemäss der Aussage der Vergabestelle ebenfalls eine grundlegende Tätigkeit bei der Planung eines Brückenbauwerks. Demzufolge haben beide Anbieterinnen nicht sämtliche Fachspezialisten in ihrer Teamorganisation aufgeführt, die die Vergabestelle grundsätzlich gerne bei der Teamorganisation abgebildet gehabt hätte. Die beiden Angebote hätten entsprechend auch in diesem Punkt ähnlich bewertet werden müssen.