Die Beschwerdeführerin wendet ein, die Ausschreibung habe keinen Hinweis enthalten, dass ein Geotechniker gefragt sei, die Auftraggeberin habe vielmehr selber einen Geologen als externen Spezialisten beauftragt. Zudem habe die Beschwerdeführerin ausdrücklich darauf hingewiesen, sie ergänze das Kernteam mit weiteren Spezialisten. Ebenso wenig sei aus der Ausschreibung hervorgegangen, dass die Funktion der Materialbewirtschaftung separat zu nennen gewesen wäre. Die Materialbewirtschaftung sei lediglich bei den zu erbringenden Leistungen aufgelistet gewesen. Diese sei wegen den bescheidenen Aushubkubaturen im Brückenbau kein spezielles Thema.