Demgegenüber ist der stellvertretende Projektleiter beim Angebot der Beschwerdegegnerin gleichzeitig für das Qualitätsmanagement zuständig. Auf Grund dieser Position ist er zwar über den Projektverlauf informiert, um seine Aufgabe der Qualitätssicherung wahrnehmen zu können, er dürfte aber in erster Linie eine Aussenperspektive einnehmen. Auch diese Organisationform kann gut funktionieren. Insbesondere stellt auch diese Organisation sicher, dass der stellvertretende Projektleiter ohne grosse Einarbeitungszeit den Projektleiter ersetzen kann. Dementsprechend sind beide Stellvertreterregelungen grundsätzlich "zielführend" resp. erfüllen die Anforderungen der Vergabestelle.