Gemäss dieser Umschreibung nimmt der stellvertretende Projektleiter als Teil eines aus drei Personen bestehenden Kernteams im Projekt eine zentrale Funktion ein. Er ist bei Entscheidungen grundsätzlich unabhängig von der Anwesenheit des Projektleiters einbezogen. Damit legt die Beschwerdeführerin dar, dass dem stellvertretenden Projektleiter nicht eine Art Pikett-Stellung zukommt, sondern er ist stark in das Projekt integriert und nimmt eine leitende Funktion wahr. Die von der Vergabestelle anders lautenden Befürchtungen sind damit unbegründet und ihr Vorwurf, dies gehe aus dem Angebot der Beschwerdeführerin nicht hervor, resp.