Gemäss der Beilage C5 des Angebots der Beschwerdeführerin gehört der stellvertretende Projektleiter zu einem aus drei Personen bestehenden Kernteam. In der schriftlichen Umschreibung der Projektorganisation führt die Beschwerdeführerin in ihrem Angebot aus, sämtliche Fachdisziplinen sollten im Kernteam vertreten sein. Dessen Struktur sei bewusst schlank ausgestaltet, um die Entscheidungs- und Kommunikationswege kurz zu halten und die Effizienz zu steigern.