Demgegenüber koordiniert bei der Beschwerdegegnerin der Projektleiter die Aufgaben und die Termine. Sein Stellvertreter ist zusätzlich für die Qualitätssicherung zuständig. Das Team besteht namentlich aus Personen, die für die Projektierung des Überbaus und des Bauvorgangs sowie für den Unterbau und die Geotechnik zuständig sind. Die Vergabestelle bewertete die Beschwerdeführerin bei diesem Zuschlagskriterium mit der Note 2 (ungenügend, die Anforderungen nicht erfüllt). Demgegenüber erhielt die Beschwerdegegnerin die Note 4 (die Anforderungen teilweise übertroffen).