Die Beschwerdeführerin nannte in ihrem Angebot namentlich den Projektleiter sowie seinen Stellvertreter und die zuständige Person für die Gestaltung. Diese sollen das Kernteam bilden. Der Projektleiter ist zudem für die Koordination mit dem Los "Neubaustrecke exkl. D.________brücke" sowie mit den externen Spezialisten des Bauherrn zuständig. Die Qualitätssicherung stellt die Beschwerdeführerin mit einer internen Drittperson sicher. Das Kernteam soll zudem namentlich durch eine Statikerin, einen Konstrukteur sowie mit einer für den Bauablauf und die Kosten zuständige Person ergänzt werden. Demgegenüber koordiniert bei der Beschwerdegegnerin der Projektleiter die Aufgaben und die Termine.