Das Angebot der Beschwerdegegnerin hätte beim Kriterium "Referenzen" nur mit der Note 3 beurteilt werden dürfen. Unter Berücksichtigung der "Fachkompetenz / Erfahrung" mit der Note 5 und des "Offerierten Leistungsanteils" mit der Note 4.8 hätte die Beschwerdegegnerin beim Subkriterium des "Projektleiters" insgesamt nur die Note 4.16 erhalten dürfen. Bei einer Gewichtung von 20 % hätte die Beschwerdegegnerin daher bei diesem Subkriterium nur 0.83 anstatt 0.9919 Punkte erhalten dürfen. Demgegenüber ist die Bewertung der Beschwerdeführerin mit 0.92 Punkten nicht zu beanstanden. 4. Bewertung der Teamorganisation