Demzufolge hätte die Vergabestelle die Referenzen der Beschwerdeführerin nicht einzig mit dem Argument des fehlenden Nachweises der Erfahrung mit der Freivorbaumethode "nur" mit der Note 4 bewerten dürfen. Eben so wenig konnte ausschlaggebend sein, dass sie sämtliche Teilphasen der Bauprojekte bearbeitet hat. Da die Referenzen aber gemäss der Auffassung der Vergabestelle die Anforderungen an die D.________brücke resp. an das Verkehrssanierung-E.________-Projekt teilweise überschreiten, ist es insgesamt plausibel, dass die Beschwerdeführerin dafür die Note 4, gut, die Anforderungen teilweise