auch nicht in der schriftlichen Auswertung der Angebote abgebildet. Gemäss diesen Auswertungen hat die Vergabestelle insbesondere auch die Komplexität der Referenzen im Vergleich zur Verkehrssanierung E.________ beurteilt und sie als identisch oder die Anforderungen teilweise übertreffend resp. unter den Anforderungen liegend bewertet. Der Stellungnahme der Vergabestelle im vorliegenden Verfahren zufolge konnten die Anbieterinnen aber damit keine Zusatzpunkte erzielen.