d) Beide Anbieterinnen haben in ihren Angeboten jeweils zwei Referenzen angegeben. Die Beschwerdeführerin hat bei beiden Referenzprojekten sämtliche SIA-Teilphasen resp. insbesondere die SIA-Teilphasen Nr. 32 und 33 bearbeitet. Es handelt sich zudem auch um grössere Brückenprojekte. Dementsprechend sind beide Referenzen mit der zu erbringenden Leistung grundsätzlich vergleichbar.