Referenzen dienen dazu, dass sich die Vergabestelle ein Bild der bisherigen Leistungen einer Anbieterin machen kann. Massgeblich für die Vergleichbarkeit von Referenzen mit dem Vergabegegenstand muss die im Rahmen der Referenzprojekte erbrachte Leistung sein. Damit die Referenzen vergleichbar sind, sollten sie ein möglichst ähnliches Projekt betreffen. Dementsprechend wirkt sich der konkrete Inhalt eines Projekts immer auch auf die Vergleichbarkeit aus. Da die Vergabestelle allerdings gemäss der Ausschreibung sowohl die Vergleichbarkeit als auch den Inhalt der Referenzen beurteilen wollte, ist es sachgemäss, diese beiden Aspekte separat zu beurteilen.