Die Beschwerdeführerin stellt sich auf den Standpunkt, es sei aus den Ausschreibungsunterlagen nicht hervorgegangen, dass die Brücke als Freivorbaubrücke geplant werden müsse. Die Anwendung dieser Methode sei zudem bei der D.________brücke auch nicht zwingend, sondern diese Brücke könne auch in einem anderen Verfahren erstellt werden. Zudem weise der Projektleiter auch Erfahrung mit der Freivorbaumethode auf. Anlässlich der Präsentation habe die Beschwerdeführerin ein entsprechendes Referenzprojekt vorgestellt.