In ihrer Stellungnahme zur Beschwerde macht die Vergabestelle geltend, sie habe die Tatsache, dass es sich bei den Referenzprojekten der Beschwerdeführerin nicht um Freivorbaubrücken handle nicht per se negativ gewertet, sondern alle Aspekte der eingereichten Referenzen und deren Erfüllungsgrad in Bezug auf die projektseitig gestellten Anforderungen bewertet. Auf Grund des der Ausschreibung beigelegten Vorprojekts sei aus den Ausschreibungsunterlagen aber klar hervorgegangen, dass sich die Freivorbaumethode als Methode der Wahl durchgesetzt habe und die Anbieter daher optimalerweise Referenzprojekte einreichten, bei denen sie diese Methode angewendet hatten.