Die F.________brücke sei zudem über alle Phasen abgewickelt worden. In ihrer Stellungnahme zur Beschwerde macht die Vergabestelle geltend, sie habe die Tatsache, dass es sich bei den Referenzprojekten der Beschwerdeführerin nicht um Freivorbaubrücken handle nicht per se negativ gewertet, sondern alle Aspekte der eingereichten Referenzen und deren Erfüllungsgrad in Bezug auf die projektseitig gestellten Anforderungen bewertet.