b) Bei der Auswertung der Angebote hielt die Vergabestelle beim Angebot der Beschwerdeführerin fest, die Komplexität und die bearbeiteten Phasen der Referenzen würden die Anforderungen der Verkehrssanierung E.________ teilweise übertreffen, allerdings sei keines der Projekte mit der Freivorbaumethode erstellt worden. Beim Angebot der Beschwerdegegnerin merkte sie an, die Komplexität sei mit der Verkehrssanierung E.________ identisch, bei beiden handle es sich um Neubauprojekte, bei welchen die Freivorbaumethode zur Anwendung komme. Die F.________brücke sei zudem über alle Phasen abgewickelt worden.