a) Die Vergabestelle hat das Subkriterium "Projektleiter" anhand des "Inhalts und der Vergleichbarkeit der Referenzen", der "Fachkompetenz / Erfahrung" und des "offerierten Leistungsanteil" bewertet. Dabei hat sie die ersten beiden mit 8 % und das dritte Kriterium mit 4 % gewichtet. Die Vergabestelle erteilte dem Angebot der Beschwerdeführerin beim Subkriterium "Projektleiter" insgesamt die Note 4.6. Bei den "Referenzen" erhielt die Beschwerdeführerin die Note 4, bei der "Erfahrung / Fachkompetenz" und beim "offerierten Leistungsanteil" je die Note 5.10 Das Angebot der Beschwerdegegnerin bewertete die Vergabestelle insgesamt mit der Note 5.