2. Gegen die Zuschlagsverfügung vom 12. März 2018 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 22. März 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Sie beantragt die Aufhebung des Zuschlags an die Beschwerdegegnerin und die Erteilung des Zuschlags an sich. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragt sie, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen und ihr sei, soweit zulässig, Akteneinsicht zu gewähren. Sie macht insbesondere geltend, ihr Angebot sei im Bereich der Teamorganisation zu schlecht bewertet worden.