1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Ausschlussverfügung des Tiefbauamts des Kantons Bern wird bestätigt. 2. Der Beschwerdeführerin werden die Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 1'000.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung - A.________, eingeschrieben - Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA), im Haus