In diesem bestätigt sie insbesondere, die orts- und branchenüblichen Lohnbedingungen sowie die orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen einzuhalten. Am 7. Februar hat die Vergabestelle die Beschwerdeführerin darauf aufmerksam gemacht, dass unter anderem der Nachweis der Revisionsstelle fehle. Daraufhin hat die Beschwerdeführerin am 12. Februar 2018 eine Bestätigung der Revisionsstelle aus dem Jahr 2016 eingereicht und ausgeführt, eine neue Version sei derzeit in Erarbeitung und sei voraussichtlich Ende April 2018 verfügbar.