b) Gemäss der Einladung zur Angebotsabgabe vom 23. Oktober 2017 haben die Anbieterinnen die Richtigkeit ihrer Selbstdeklaration mit Nachweisen zu bestätigen. Dazu gehört unter anderem der Nachweis einer Revisionsstelle bezüglich der Einhaltung der orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen. Dieser darf nicht älter als ein Jahr sein. In ihrem Angebot hat die Beschwerdeführerin ein eigens unterzeichnetes Schreiben an alle Firmen im Baugewerbe eingereicht. In diesem bestätigt sie insbesondere, die orts- und branchenüblichen Lohnbedingungen sowie die orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen einzuhalten.