a) In der Ausschlussverfügung hielt die Vergabestelle fest, die Beschwerdeführerin sei vom Verfahren auszuschliessen, da einerseits der Auszug des Konkursamtes und andererseits der Nachweis einer Revisionsstelle bezüglich der Einhaltung der orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen fehlten. In ihrer Vernehmlassung vom 26. März 3 Gesetz vom 11. Juni 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG; BSG 731.2). 4 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21). RA Nr. 130/2018/2 4