b) Die Beschwerdeführerin gehört zu den von der Vergabestelle eingeladenen Anbieterinnen. Hätte die Vergabestelle sie nicht vom Verfahren ausgeschlossen, wäre sie am Verfahren beteiligt und hätte eine realistische Chance, für ihr Angebot den Zuschlag zu erhalten. Sie hat somit ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung der Ausschlussverfügung. Die Beschwerde ist innert der zehntägigen Rechtsmittelfrist eingereicht worden. Sie enthält einen Antrag und eine Begründung. Der geschätzte Auftragswert liegt zudem über dem Schwellenwert anfechtbarer Verfügungen. Die BVE tritt auf die Beschwerde ein.