Am 12. Februar 2018 reichte die Beschwerdeführerin unter anderem einen aktuelleren Betreibungsregisterauszug, eine Bestätigung der Revisionsstelle aus dem Jahr 2016 sowie eine Bescheinigung über die Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann aus dem Jahr 2017 ein. Zudem erklärte sie, eine neue Version der Bestätigung der Revisionsstelle werde derzeit erarbeitet und sei voraussichtlich Ende April verfügbar.