Am 29. Januar 2018 reichte die Beschwerdeführerin ein entsprechendes Angebot ein. Anlässlich der Offertöffnung am 5. Februar 2018 und der formalen Prüfung stellte die Vergabestelle fest, dass sämtliche eingereichten Angebote wesentliche Formmängel aufwiesen. Daher gab die Vergabestelle allen Anbieterinnen mit Schreiben vom 7. Februar 2018 die Möglichkeit, ihre Angebote bis am 15. Februar 2018 zu verbessern. Im Anhang zu diesem Schreiben listete die Vergabestelle für jede einzelne Anbieterin die noch fehlenden Unterlagen auf.