1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Zuschlagsverfügung der AGG vom 18. Januar 2018 wird bestätigt. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 1'000.00 werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - A.________, eingeschrieben - B.________, eingeschrieben - Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG), im Haus